Wahlen zum Parlament
6–9 Juni 2024
Österreich
9 Juni 2024
Wo kann ich wählen? Um an einer Europawahl teilnehmen zu können, ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erforderlich. Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher) müssen einen Antrag stellen, um in die (europäische) Wählerevidenz aufgenommen zu werden. Weitere Informationen zum Thema „Eintragung in die (europäische) Wählerevidenz“.
Die versiegelte Wahlkarte muss rechtzeitig an die empfangsberechtigte Wahlbehörde gesandt werden, und die Wähler müssen eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass sie die Wahlkarte persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
Die Briefwahlkarte kann auch bei jeder österreichischen Botschaft, jedem Konsulat oder Honorarkonsulat abgegeben werden, die sie kostenlos an die Wahlbehörde weiterleitet.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen? Die Stimmabgabe per Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen.
Alle Informationen finden Sie auf der Website der österreichischen Bundesbehörden (auf Deutsch).