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Wahlen zum Parlament

6–9 Juni 2024

Belgien

9 Juni 2024

Sind Sie am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt?

Sie können nicht abstimmen: Vielen Dank für Ihr Interesse, sich zu engagieren! Wir freuen uns darauf, Sie bei den nächsten Wahlen zu sehen. Bleiben Sie in der Zwischenzeit ein aktiver Bürger!

In welchem Land wollen Sie am Tag der Wahl wählen?

Haben Sie eine Behinderung oder Einschränkungen, die Sie daran hindern, ein Wahllokal zu erreichen?

Für belgische und andere EU-Bürger:

Wo wähle ich? Wählen Sie in einem ausgewiesenen Wahllokal in der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer offiziellen Wohnadresse gemeldet sind.

Sie können in Belgien auch durch einen Bevollmächtigten wählen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite 'voting by proxy' auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes des Innern (verfügbar auf Niederländisch, Französisch und Deutsch).

Zusätzliche Informationen für EU-Bürger, die an den belgischen EU-Wahlen teilnehmen möchten:_ Sie müssen sich bis zum 31. März 2024 entweder in Papierform oder elektronisch über die e-Consul-Plattform registrieren.

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Seite „Belge domicilié dans l'Union européenne“ auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Auswärtige Angelegenheiten (verfügbar auf Niederländisch, Französisch und Deutsch).

Welche Dokumente muss ich mitbringen? Einen Ausweis und das Schreiben der Gemeindeverwaltung, in dem Sie aufgefordert werden, sich in das betreffende Wahllokal zu begeben.

Informationen zur Barrierefreiheit: Belgische Wähler mit Behinderungen können eine speziell angepasste und zugängliche Wahlkabine erhalten. Die Wahlkabine kann sogar außerhalb des Wahllokals aufgestellt werden. Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, selbst in die Wahlkabine zu gehen oder zu wählen, können Sie sich mit Erlaubnis des Leiters des Wahllokals von einer Person Ihrer Wahl begleiten oder unterstützen lassen. Bei Bedarf kann auch ein Mitglied des Wahllokals zur Unterstützung bestimmt werden. Das Wahlgesetz sieht auch die Möglichkeit vor, ein geeignetes Transportmittel zu organisieren, das Sie von Ihrer Wohnung abholt und zum Wahllokal bringt.

Für belgische und andere EU-Bürger:

Wo wähle ich? Wählen Sie in einem ausgewiesenen Wahllokal in der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer offiziellen Wohnadresse gemeldet sind.

Sie können in Belgien auch durch einen Bevollmächtigten wählen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite 'voting by proxy' auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes des Innern (verfügbar auf Niederländisch, Französisch und Deutsch).

Zusätzliche Informationen für EU-Bürger, die an den belgischen EU-Wahlen teilnehmen möchten:_ Sie müssen sich bis zum 31. März 2024 entweder in Papierform oder elektronisch über die e-Consul-Plattform registrieren.

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Seite „Belge domicilié dans l'Union européenne“ auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Auswärtige Angelegenheiten (verfügbar auf Niederländisch, Französisch und Deutsch).

Welche Dokumente muss ich mitbringen? Einen Ausweis und das Schreiben der Gemeindeverwaltung, in dem Sie aufgefordert werden, sich in das betreffende Wahllokal zu begeben.

Informationen zur Barrierefreiheit: Belgische Wähler mit Behinderungen können eine speziell angepasste und zugängliche Wahlkabine erhalten. Die Wahlkabine kann sogar außerhalb des Wahllokals aufgestellt werden. Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, selbst in die Wahlkabine zu gehen oder zu wählen, können Sie sich mit Erlaubnis des Leiters des Wahllokals von einer Person Ihrer Wahl begleiten oder unterstützen lassen. Bei Bedarf kann auch ein Mitglied des Wahllokals zur Unterstützung bestimmt werden. Das Wahlgesetz sieht auch die Möglichkeit vor, ein geeignetes Transportmittel zu organisieren, das Sie von Ihrer Wohnung abholt und zum Wahllokal bringt.

Wo stimme ich ab? Sie müssen am Mittwoch, den 5. Juni 2024 zwischen 13.00 und 19.00 Uhr (Ortszeit) in dem belgischen Konsulat erscheinen, in dem Sie registriert sind. Sie können auch durch einen Bevollmächtigten in einem belgischen Konsulat oder per Post wählen. Weitere Informationen über diese Verfahren finden Sie unter den nachstehenden Links.

Bitte beachten Sie, dass Sie bis spätestens 29. Februar 2024 registriert sein müssen, entweder in Papierform oder elektronisch über die e-Consul-Plattform, da Ihre Registrierung ab dem ersten Tag des vierten Monats nach Einreichung Ihres Antrags gültig ist.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Auswärtige Angelegenheiten:

Welche Dokumente muss ich mitbringen? Einen Ausweis und das Schreiben der Gemeindeverwaltung, in dem Sie aufgefordert werden, sich in das betreffende Wahllokal zu begeben.

Wo stimme ich ab? Sie müssen am Mittwoch, den 5. Juni 2024 zwischen 13.00 und 19.00 Uhr (Ortszeit) in dem belgischen Konsulat erscheinen, in dem Sie registriert sind. Sie können auch durch einen Bevollmächtigten in einem belgischen Konsulat oder per Post wählen. Weitere Informationen über diese Verfahren finden Sie unter den nachstehenden Links.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich bis spätestens 29. Februar 2024 anmelden müssen, entweder in Papierform oder elektronisch über die e-Consul-Plattform, da Ihre Anmeldung ab dem ersten Tag des vierten Monats nach Einreichung Ihres Antrags gültig ist.

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Auswärtige Angelegenheiten:

Welche Dokumente muss ich mitbringen? Einen Ausweis und das Schreiben der Gemeindeverwaltung, in dem Sie aufgefordert werden, sich in das betreffende Wahllokal zu begeben.