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Wahlen zum Parlament

6–9 Juni 2024

Österreich

9 Juni 2024

Sind Sie am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt?

Sie können nicht abstimmen: Vielen Dank für Ihr Interesse, sich zu engagieren! Wir freuen uns darauf, Sie bei den nächsten Wahlen zu sehen. Bleiben Sie in der Zwischenzeit ein aktiver Bürger!

In welchem Land wollen Sie am Tag der Wahl wählen?

Haben Sie eine Behinderung oder Einschränkungen, die Sie daran hindern, ein Wahllokal zu erreichen?

Für österreichische und andere EU-Bürger:

Wo wähle ich? Als Wähler in Österreich wählen Sie normalerweise in einem Wahllokal an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihre Stimme aber auch per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abgeben, sofern Sie einen Wahlschein haben. Diesen können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen. Die versiegelte Wahlkarte muss rechtzeitig an die empfangsberechtigte Wahlbehörde geschickt werden, und der Wähler muss eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass er die Wahlkarte persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Die Briefwahlkarte kann auch bei jeder österreichischen Botschaft, jedem Konsulat oder Honorarkonsulat abgegeben werden, die sie kostenlos an die Wahlbehörde weiterleitet.

Zusätzliche Informationen für EU-Bürger, die an den österreichischen EU-Wahlen teilnehmen möchten:_ Sie müssen sich einmalig bis zum 26. März 2024 in der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes zur Wahl anmelden. Wenn Sie einmal registriert sind, bleiben Sie so lange registriert, wie Sie in Österreich wohnen.

Alle Informationen finden Sie auf der Website der österreichischen Bundesbehörden (auf Deutsch).

Welche Dokumente sollte ich mitbringen? Bringen Sie Ihren Ausweis mit.

Informationen zur Barrierefreiheit:

Sie haben die Möglichkeit, per Post zu wählen oder den Besuch einer mobilen Wahlkommission zu beantragen.

Menschen mit körperlichen oder sensorischen Behinderungen, denen das Ausfüllen des Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann, können sich von einer Person ihrer Wahl helfen lassen. Blinde und sehbehinderte Menschen können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen abgeben.

Weitere Informationen finden Sie unter Wahlkarte, Briefwahl, Besuch der fliegenden Wahlkommission (auf Deutsch und Englisch)

Für österreichische und andere EU-Bürger:

Wo wähle ich? Als Wähler in Österreich wählen Sie normalerweise in einem Wahllokal an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihre Stimme aber auch per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abgeben, sofern Sie einen Wahlschein haben. Diesen können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen. Die versiegelte Wahlkarte muss rechtzeitig an die empfangsberechtigte Wahlbehörde geschickt werden, und der Wähler muss eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass er die Wahlkarte persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Die Briefwahlkarte kann auch bei jeder österreichischen Botschaft, jedem Konsulat oder Honorarkonsulat abgegeben werden, die sie kostenlos an die Wahlbehörde weiterleitet.

Zusätzliche Informationen für EU-Bürger, die in Österreich an den EU-Wahlen teilnehmen möchten:_ Sie müssen sich einmalig bis zum 26. März 2024 in der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, zur Wahl anmelden. Wenn Sie einmal registriert sind, bleiben Sie so lange registriert, wie Sie in Österreich wohnen.

Alle Informationen finden Sie auf der Website der österreichischen Bundesbehörden (auf Deutsch).

Welche Dokumente sollte ich mitbringen? Sie sollten Ihren Ausweis mitbringen.

Wo kann ich wählen? Um an einer Europawahl teilnehmen zu können, ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erforderlich. Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher) müssen einen Antrag stellen, um in die (europäische) Wählerevidenz aufgenommen zu werden. Weitere Informationen zum Thema „Eintragung in die (europäische) Wählerevidenz“.

Die versiegelte Wahlkarte muss rechtzeitig an die empfangsberechtigte Wahlbehörde gesandt werden, und die Wähler müssen eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass sie die Wahlkarte persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.

Die Briefwahlkarte kann auch bei jeder österreichischen Botschaft, jedem Konsulat oder Honorarkonsulat abgegeben werden, die sie kostenlos an die Wahlbehörde weiterleitet.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen? Die Stimmabgabe per Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen.

Alle Informationen finden Sie auf der Website der österreichischen Bundesbehörden (auf Deutsch).

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