Für österreichische und andere EU-Bürger:
Wo wähle ich? Als Wähler in Österreich wählen Sie normalerweise in einem Wahllokal an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihre Stimme aber auch per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abgeben, sofern Sie einen Wahlschein haben. Diesen können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Die Briefwahl kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte erfolgen. Die versiegelte Wahlkarte muss rechtzeitig an die empfangsberechtigte Wahlbehörde geschickt werden, und der Wähler muss eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass er die Wahlkarte persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Die Briefwahlkarte kann auch bei jeder österreichischen Botschaft, jedem Konsulat oder Honorarkonsulat abgegeben werden, die sie kostenlos an die Wahlbehörde weiterleitet.
Zusätzliche Informationen für EU-Bürger, die an den österreichischen EU-Wahlen teilnehmen möchten:_ Sie müssen sich einmalig bis zum 26. März 2024 in der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes zur Wahl anmelden. Wenn Sie einmal registriert sind, bleiben Sie so lange registriert, wie Sie in Österreich wohnen.
Alle Informationen finden Sie auf der Website der österreichischen Bundesbehörden (auf Deutsch).
Welche Dokumente sollte ich mitbringen? Bringen Sie Ihren Ausweis mit.
Informationen zur Barrierefreiheit:
Sie haben die Möglichkeit, per Post zu wählen oder den Besuch einer mobilen Wahlkommission zu beantragen.
Menschen mit körperlichen oder sensorischen Behinderungen, denen das Ausfüllen des Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann, können sich von einer Person ihrer Wahl helfen lassen. Blinde und sehbehinderte Menschen können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen abgeben.
Weitere Informationen finden Sie unter Wahlkarte, Briefwahl, Besuch der fliegenden Wahlkommission (auf Deutsch und Englisch)