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Wahlen zum Parlament

6–9 Juni 2024

Belgien

9 Juni 2024

Für belgische und andere EU-Bürger:

Wo wähle ich? Wählen Sie in einem ausgewiesenen Wahllokal in der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer offiziellen Wohnadresse gemeldet sind.

Sie können in Belgien auch durch einen Bevollmächtigten wählen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite 'voting by proxy' auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes des Innern (verfügbar auf Niederländisch, Französisch und Deutsch).

Zusätzliche Informationen für EU-Bürger, die an den belgischen EU-Wahlen teilnehmen möchten:_ Sie müssen sich bis zum 31. März 2024 entweder in Papierform oder elektronisch über die e-Consul-Plattform registrieren.

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Seite „Belge domicilié dans l'Union européenne“ auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Auswärtige Angelegenheiten (verfügbar auf Niederländisch, Französisch und Deutsch).

Welche Dokumente muss ich mitbringen? Einen Ausweis und das Schreiben der Gemeindeverwaltung, in dem Sie aufgefordert werden, sich in das betreffende Wahllokal zu begeben.

Informationen zur Barrierefreiheit: Belgische Wähler mit Behinderungen können eine speziell angepasste und zugängliche Wahlkabine erhalten. Die Wahlkabine kann sogar außerhalb des Wahllokals aufgestellt werden. Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, selbst in die Wahlkabine zu gehen oder zu wählen, können Sie sich mit Erlaubnis des Leiters des Wahllokals von einer Person Ihrer Wahl begleiten oder unterstützen lassen. Bei Bedarf kann auch ein Mitglied des Wahllokals zur Unterstützung bestimmt werden. Das Wahlgesetz sieht auch die Möglichkeit vor, ein geeignetes Transportmittel zu organisieren, das Sie von Ihrer Wohnung abholt und zum Wahllokal bringt.