Wahlen zum Parlament
6–9 Juni 2024
Deutschland
9 Juni 2024
Für deutsche und andere EU-Bürger:
Wo wähle ich? Wenn Sie mindestens 42 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis Ihrer Meldegemeinde eingetragen. Eingetragene Wähler müssen bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeindeverwaltung erhalten. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich umgehend an die Gemeindeverwaltung. **Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist der Ort des Wahllokals angegeben.
Welche Dokumente muss ich mitbringen? Ihre Wahlbenachrichtigung und möglichst auch einen Personalausweis oder Reisepass
Informationen zur Barrierefreiheit Es gibt barrierefreie Wahllokale; auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist angegeben, ob Ihr Wahllokal eines ist. Wenn nicht, können Sie eine Wahlbenachrichtigung für ein angepasstes Wahllokal anfordern oder eine Hilfsperson mitbringen. Blinde und sehbehinderte Personen können mit Hilfe von Stimmzettelschablonen wählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen, ohne ein Wahllokal aufsuchen zu müssen; Anweisungen dazu finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Um per Post zu wählen, beantragen Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eine Wahlkarte. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Wahlkarte geliefert. Sie können die Wahlkarte bis zum Freitag vor dem Wahltag um 18.00 Uhr MEZ beantragen. In Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Krankheit, die das Erreichen des Wahllokals erschwert, können Sie den Antrag bis 15.00 Uhr MEZ am Tag der Wahl stellen.