Wahlen zum Parlament
6–9 Juni 2024
Deutschland
9 Juni 2024
Sie können nicht abstimmen: Vielen Dank für Ihr Interesse, sich zu engagieren! Wir freuen uns darauf, Sie bei den nächsten Wahlen zu sehen. Bleiben Sie in der Zwischenzeit ein aktiver Bürger!
Haben Sie eine Behinderung oder Einschränkungen, die Sie daran hindern, ein Wahllokal zu erreichen?
Für deutsche und andere EU-Bürger:
Wo wähle ich? Wenn Sie mindestens 42 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis Ihrer Meldegemeinde eingetragen. Eingetragene Wähler müssen bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeindeverwaltung erhalten. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich umgehend an die Gemeindeverwaltung. **Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist der Ort des Wahllokals angegeben.
Welche Dokumente muss ich mitbringen? Ihre Wahlbenachrichtigung und möglichst auch einen Personalausweis oder Reisepass
Informationen zur Barrierefreiheit Es gibt barrierefreie Wahllokale; auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist angegeben, ob Ihr Wahllokal eines ist. Wenn nicht, können Sie eine Wahlbenachrichtigung für ein angepasstes Wahllokal anfordern oder eine Hilfsperson mitbringen. Blinde und sehbehinderte Personen können mit Hilfe von Stimmzettelschablonen wählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen, ohne ein Wahllokal aufsuchen zu müssen; Anweisungen dazu finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Um per Post zu wählen, beantragen Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eine Wahlkarte. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Wahlkarte geliefert. Sie können die Wahlkarte bis zum Freitag vor dem Wahltag um 18.00 Uhr MEZ beantragen. In Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Krankheit, die das Erreichen des Wahllokals erschwert, können Sie den Antrag bis 15.00 Uhr MEZ am Tag der Wahl stellen.
Für deutsche und andere EU-Bürger:
Wo wähle ich? Wenn Sie mindestens 42 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis Ihrer Meldegemeinde eingetragen. Eingetragene Wähler müssen bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeindeverwaltung erhalten. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich umgehend an die Gemeindeverwaltung. **Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist der Ort des Wahllokals angegeben.
Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, beantragen Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eine Wahlkarte. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Wahlkarte geliefert. Sie können die Wahlkarte bis zum Freitag vor dem Wahltag um 18.00 Uhr MEZ beantragen. In Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Krankheit, die das Erreichen des Wahllokals erschwert, können Sie den Antrag bis 15.00 Uhr MEZ am Wahltag stellen.
Welche Dokumente sollte ich mitbringen? Ihre Wahlbenachrichtigung und vorzugsweise auch einen Personalausweis oder Reisepass
Haben Sie eine Behinderung oder Einschränkungen, die Sie daran hindern, ein Wahllokal zu erreichen?
Für deutsche und andere EU-Bürger:
Wo wähle ich? Wenn Sie zwischen 42 und 21 Tagen vor der Wahl an eine neue Adresse umziehen, müssen Sie dort die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Alle registrierten Wähler müssen bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von der lokalen Behörde erhalten. Ansonsten wählen Sie in dem Wahllokal, in dem Sie mindestens 42 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind. Der Ort des Wahllokals ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen? Ihre Wahlbenachrichtigung und möglichst auch einen Personalausweis oder Reisepass
Informationen zur Barrierefreiheit: Es gibt barrierefreie Wahllokale; auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, ob Ihr Wahllokal eines ist. Falls nicht, können Sie eine Wahlbenachrichtigung für ein angepasstes Wahllokal anfordern oder eine Hilfsperson mitbringen. Blinde und sehbehinderte Personen können mit Hilfe von Stimmzettelschablonen wählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen, ohne ein Wahllokal aufsuchen zu müssen; Anweisungen dazu finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Darüber hinaus ist die Briefwahl eine Option, die die Teilnahme ohne Besuch eines Wahllokals ermöglicht; Anweisungen dazu finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Um per Post zu wählen, beantragen Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eine Wahlkarte. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Wahlkarte geliefert. Sie können die Wahlkarte bis zum Freitag vor dem Wahltag um 18.00 Uhr MEZ beantragen. In Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Krankheit, die das Erreichen des Wahllokals erschwert, können Sie den Antrag bis 15.00 Uhr MEZ am Tag der Wahl stellen.
Für deutsche und andere EU-Bürger:
Wo wähle ich? Wenn Sie zwischen 42 und 21 Tagen vor der Wahl an eine neue Adresse umziehen, müssen Sie dort die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Alle registrierten Wähler müssen bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von der lokalen Behörde erhalten. Ansonsten wählen Sie in dem Wahllokal, in dem Sie mindestens 42 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind. Der Ort des Wahllokals ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, beantragen Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eine Wahlkarte. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Wahlkarte geliefert. Sie können die Wahlkarte bis zum Freitag vor dem Wahltag um 18.00 Uhr MEZ beantragen. In Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Krankheit, die das Erreichen des Wahllokals erschwert, können Sie den Antrag bis 15.00 Uhr MEZ am Wahltag stellen.
Welche Dokumente sollte ich mitbringen? Ihre Wahlbenachrichtigung und vorzugsweise auch einen Personalausweis oder Reisepass
Außerhalb Deutschlands
Wo wähle ich? Wenn Sie sich angemeldet haben und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie, sobald Sie Ihre Wahlkarte erhalten haben, durch Briefwahl wählen. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen bis 18.00 Uhr am Wahlsonntag (9. Juni 2024) bei der zuständigen Behörde eingegangen sein müssen.
Das Bezirksamt Mitte von Berlin ist für Auslandsdeutsche zuständig, die seit mindestens drei Monaten nicht mehr in Deutschland leben. Erwachsene Deutsche, die im Ausland leben, können wählen, wenn sie mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und ihr 14. Geburtstag nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie persönlich mit der deutschen Politik vertraut und von ihr betroffen sind.
Weitere Informationen für im Ausland lebende Deutsche finden Sie auf dieser Seite der Website des Bundeswahlleiters.
Wo wähle ich? Wenn Sie keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, und zwar bei der Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Umzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren. Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bis zum 21. Tag vor dem Wahltag stellen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte geben Sie Ihre Stimme durch Briefwahl ab, die bis zum Wahlsonntag (9. Juni 2024) um 18.00 Uhr bei der zuständigen Behörde eingehen muss.
Das Bezirksamt Mitte von Berlin ist für Auslandsdeutsche zuständig, die seit mindestens drei Monaten nicht mehr in Deutschland leben. Erwachsene Deutsche, die im Ausland leben, können wählen, wenn sie mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und ihr 14. Geburtstag nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie persönlich mit der deutschen Politik vertraut und von ihr betroffen sind.
Weitere Informationen für im Ausland lebende Deutsche finden Sie auf dieser Seite der Website des Bundeswahlleiters.
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