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Wahlen zum Parlament

6–9 Juni 2024

Deutschland

9 Juni 2024

Wo wähle ich? Wenn Sie keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, und zwar bei der Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Umzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren. Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bis zum 21. Tag vor dem Wahltag stellen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte geben Sie Ihre Stimme durch Briefwahl ab, die bis zum Wahlsonntag (9. Juni 2024) um 18.00 Uhr bei der zuständigen Behörde eingehen muss.

Das Bezirksamt Mitte von Berlin ist für Auslandsdeutsche zuständig, die seit mindestens drei Monaten nicht mehr in Deutschland leben. Erwachsene Deutsche, die im Ausland leben, können wählen, wenn sie mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und ihr 14. Geburtstag nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie persönlich mit der deutschen Politik vertraut und von ihr betroffen sind.

Weitere Informationen für im Ausland lebende Deutsche finden Sie auf dieser Seite der Website des Bundeswahlleiters.

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