Wahlen zum Parlament
6–9 Juni 2024
Deutschland
9 Juni 2024
Für deutsche und andere EU-Bürger:
Wo wähle ich? Wenn Sie zwischen 42 und 21 Tagen vor der Wahl an eine neue Adresse umziehen, müssen Sie dort die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Alle registrierten Wähler müssen bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung von der lokalen Behörde erhalten. Ansonsten wählen Sie in dem Wahllokal, in dem Sie mindestens 42 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind. Der Ort des Wahllokals ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen? Ihre Wahlbenachrichtigung und möglichst auch einen Personalausweis oder Reisepass
Informationen zur Barrierefreiheit: Es gibt barrierefreie Wahllokale; auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht, ob Ihr Wahllokal eines ist. Falls nicht, können Sie eine Wahlbenachrichtigung für ein angepasstes Wahllokal anfordern oder eine Hilfsperson mitbringen. Blinde und sehbehinderte Personen können mit Hilfe von Stimmzettelschablonen wählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen, ohne ein Wahllokal aufsuchen zu müssen; Anweisungen dazu finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung. Darüber hinaus ist die Briefwahl eine Option, die die Teilnahme ohne Besuch eines Wahllokals ermöglicht; Anweisungen dazu finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Um per Post zu wählen, beantragen Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eine Wahlkarte. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Wahlkarte geliefert. Sie können die Wahlkarte bis zum Freitag vor dem Wahltag um 18.00 Uhr MEZ beantragen. In Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Krankheit, die das Erreichen des Wahllokals erschwert, können Sie den Antrag bis 15.00 Uhr MEZ am Tag der Wahl stellen.